Ab'zapft is'
von Harald Friedrich
19.10.2026

Die Bundesregierung plant, das Erneuerbare-Energiengesetz EEG grundlegend zu reformieren. „Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen“, so die Pressemitteilung der Bundesregierung vom 10. September 2026 im Wortlaut.
Was Jahrzehnte lang angestrebt und gefördert wurde – und je nach Region sogar verpflichtend ist – soll also beendet werden: die dezentrale Stromerzeugung per PV-Anlage auf dem Hausdach? Nein.
Noch bis Ende 2028 soll es für PV-Anlagen mit weniger als 25 kW Leistung feste Vergütungen für den eingespeisten Strom geben. Diese Förderung sinkt allerdings spürbar. Nicht mehr 20 Jahre lang ist die Einspeisevergütung garantiert, sondern nur noch für drei Jahre. Statt bisher 8 Cent gibt es außerdem nur noch 5,2 Cent für den eingespeisten Strom.
„Der künftige Investitionsrahmen des EEG 2027 soll erneuerbare Energien zukünftig markt- und systemdienlich fördern. Dafür wird die fixe Einspeisevergütung bei Neuanlagen konsequent abgeschafft. Dies geht mit einer umfassenden Verpflichtung neuer Anlagen zur Direktvermarktung einher“ so der Referentenentwurf.
Der Gesetzesentwurf hält weiter an den Zielen des EEG fest. So auch an dem Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu steigern.
Dennoch ist die Solaranlage auf dem Haus nicht tot. Für PV-Anlagen, die noch bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, bleibt es bei dem bisherigen Einspeisevergütungsanspruch für 20 Jahre. Bei Neuanlagen, die ab 1. Januar 2027 den Betrieb aufnehmen, ist eine degressive, auf maximal 36 Monate befristete Übergangszahlung geplant. Außerdem sollen Neuanlagen auf max. 50 % Einspeisung gedrosselt werden. Ziel ist es, den Eigenverbrauch und/oder die Speicherung damit zu forcieren.
Zusätzliche Kosten kommen allerdings nach Plänen der Bundesnetzagentur auf viele PV-Anlagenbetreiber zu, die einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen und den Rest ins Netz einspeisen. Diese „Prosumer“ (der Begriff setzt sich aus „Producer“ und „Consumer“ zusammen) sollen einen Aufschlag von 70 bis 90 % auf den Grundpreis des Netzentgelts zahlen. Geplant ist diese Regelung im Rahmen der Reform „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) und soll ab 1. Januar 2029 gelten. Die Begründung: Prosumer könnten sich schließlich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen.
Mit einer gemeinsamen Aktion von elf Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und des Handwerks, darunter auch der ZVDH, wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Pläne zur Prosumer-Belastung nicht umzusetzen. Dies würde den Solarausbau in Deutschland massiv ausbremsen, da u. a. auch nicht nach der Größe der PV-Anlage differenziert wird. Bei einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in mit PV-Anlagen ausgestatteten Mehrfamilienhäusern würde jede Verbrauchsstelle zur Kasse gebeten.
Mit dem neuen EEG wird die Subventionspolitik weitgehend beendet zugunsten einer Stärkung der dezentralen Energiegewinnung für den Eigenverbrauch. Auch die Förderung der KfW durch zinsgünstige Kredite im Rahmen des KfW-Programms 270 wird wohl weiter bestehen bleiben. Zuschüsse jedoch entfallen künftig. Es ist also nicht mit einem Zusammenbruch des PV-Marktes zu rechnen.
PV-Anlagen werden auch künftig einen wichtigen Stellenwert im Dachdeckerhandwerk einnehmen. Wünschenswert wäre allerdings, dass dieser Markt nicht weiter Solarteuren überlassen wird. Nach der Handwerksordnung (§ 1 HwO) gilt: Die PV-Montage auf Dächern ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Die Montage von PV-Aufdachanlagen wird gemäß dem überarbeiteten Abgrenzungsleitfaden des Deutschen Handwerkskammertags DHKT und der Deutschen Industrie- und Handelskammern DIHK als wesentliche Tätigkeit des Handwerks eingestuft (insbesondere dem Dachdeckerhandwerk sowie den E-Handwerken / Elektrotechnik). An dieser Überarbeitung des Abgrenzungsleitfadens war maßgeblich auch das Dachdeckerhandwerk über den ZVDH beteiligt. Damit wird die Eigenleistung oder die Montage durch nicht in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe ausgeschlossen.
Erneuerbare legen zu
80 % des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren generieren ist das Ziel. Das klingt ähnlich gut wie die aktuellen Meldungen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in den ersten drei Quartalen 2026 bei über 60 % liegt.
Ein Beispiel aus der Realität: Eine Familie verbraucht in ihrem Haus an einem Tag 20 kW. Nur 5 kW ist der Bedarf am Tag für Kühlschrank, Spülmaschine, TV und PC. 15 kW werden nachts für das Laden des E-Autos benötigt. Die Familie produziert an einem Sommertag 15 kW über ihre PV-Anlage auf dem Dach, hat aber keinen Speicher. Rein rechnerisch deckt sie also 75 % ihres Bruttostrombedarfs aus erneuerbaren Energien. Doch der größte Strombedarf besteht nachts, wenn die Sonne nicht scheint.
Das deutsche Ziel, 80 % des Strombedarfs aus Erneuerbaren zu decken, ist also ein rein statistischer Wert, denn beispielsweise im sonnenreichen Sommer diesen Jahres wurde tagsüber mehr Strom produziert als tatsächlich benötigt wurde. Die Folge war, dass es allein in den ersten fünf Monaten des Jahres an fast 250 Stunden zu negativen Strompreisen an den Strombörsen kam. Experten rechnen im Jahresverlauf mit bis zu 900 Stunden. Bisheriger Rekordtag war der 1. Mai 2026, an dem der Strompreis an den Börsen auf -499 €/MWh sank. Das entspricht einem Negativpreis von fast 50 Cent/kW.

