Außer Spesen nichts gewesen?
von Harald Friedrich
25.4.2025

Noch immer sind die Auftragsbücher im Dachdeckerhandwerk – zum Glück – gut gefüllt. mit jedem Unwetter kommen neue Aufträge hinzu. Doch der anhaltende Fachkräfteengpass macht es immer schwieriger, die Aufträge abzuarbeiten.
Geradezu generalstabsmäßig müssen Betriebsinhaber daher ihre Baustellen planen. Jede Verzögerung oder Änderung – oder Auftragsstornierung – im Ablaufplan zieht eine umfangreiche Neuplanung nach sich.
Genau das aber droht inzwischen jedem Auftragnehmer bei möglicherweise förderfähigen Aufträgen im Bereich der energetischen Sanierung und Optimierung oder des „Energiewechsels“ beim Bauherren. Denn für vermeintlich förderfähige Aufträge, für die ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, gilt eine noch von der Ampel-Regierung beschlossene Hintertür: Sofern es keine Förderzusage gibt, kann der Auftraggeber von seinem Auftrag zurücktreten. Folgenlos für die Auftraggeber – aber mit erheblichen Planungsfolgen und damit Mehrarbeit für den Auftragnehmer.
Das Stichwort heißt „aufschiebende bzw. auflösende Bedingungen“.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Homepage dazu erklärt (www.energiewechsel.de), kann dieses „Rücktrittsrecht“ hierzu zwischen den Vertragsparteien frei formuliert werden. Gleichzeitig wird eine Musterformulierung, die von BAFA und KfW anerkannt ist, vorgeschlagen:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Praxisferner geht es wohl kaum: Der Auftraggeber muss zwar für die Beantragung von Förderungen einen rechtsgültigen Vertrag mit einem Auftragnehmer vorlegen. Der Dachdeckerbetrieb als Auftragnehmer ist so an die Erfüllung seines Vertrags gebunden, während der Auftraggeber von diesem Vertrag folgenlos zurücktreten kann, wenn BAFA oder KfW den Antrag für nicht förderfähig halten, die Fördermittel ausgeschöpft sind – oder der Antrag schlichtweg fehlerhaft oder unvollständig gestellt wurde.
Es wäre durchaus wünschenswert, wenn ein künftiges Wirtschafts- und Klimaministerium mehr Praxisnähe walten ließe. Die noch immer geltende „Aus- stiegsklausel“ ist auf jeden Fall eine einseitige Bevorzugung des Auftraggebers bei der Vertragsgestaltung.
Bleibt nur zu hoffen, dass die neue Bundesregierung hier schnell eine Neuregelung findet, mit der beide Vertragsparteien auf Augenhöhe sind und nicht das Risiko allein zu Lasten des Auftragnehmers geht.
Pfuscher gesucht?
Wenn das Werbemotiv dazu ein Vorbild sein soll, dann ist jetzt schon klar, welche Art von „Dachdeckern“ dort ihre Dienste anbieten werden. Die Zeche zahlen dann die gutgläubigen Kunden oder die seriösen Betriebe, die nach Unfallhäufungen von der BG stärker zur Kasse gebeten werden.
Mit einer Kampagne auf Facebook will das „Handwerker“-Portal MyHammer auch Dachdecker motivieren, sich dort zu registrieren.