Bis zum Ende denken
von Harald Friedrich
27.5.2026

Mehr als ein Blick in die Kristallkugel sollen die zu erwartenden Treibhausgasemissionen für ein Gebäudeleben lang sein. Die Wirtschaftlichkeit umzusetzender Maßnahmen entscheidet künftig, ob sie auch tatsächlich umzusetzen sind.
Die Lebenszykluskosten eines Gebäudes zu berechnen, ist nicht ganz neu. Mit dieser Berechnung, auch LCC genannt (Life Cycle Costing), sollen die für ein Produkt relevanten Kosten ermittelt werden, die während des gesamten Produkt-Lebens entstehen. Das ist ein entscheidendes Kriterium, ob z. B. nach der neuen EU-Gebäuderichtlinie im nationalen Recht Sanierungen vorgeschrieben werden können.
Dass der Begriff „Wirtschaftlichkeit“ zu endlosen Diskussionen führen kann, zeigt die Erfahrung mit der Vergabe von Aufträgen nach VOB/A. §2: „Bauleistungen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt...“
Demnach könnte Angeboten mit einem niedrigeren Anschaffungspreis der Vorrang gegeben werden, selbst wenn durch höhere Folgekosten während des gesamten Lebenszyklus unter dem Strich höhere Gesamtkosten entstehen. Damit wären Alternativen mit höheren Anschaffungs-, aber geringeren Folgekosten, aus dem Rennen.
Genau das soll LCC verhindern. Denn schon heute steht im Gebäudeenergiegesetz GEG in §5 als Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: „Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein.“
Was wirtschaftlich (oder wirtschaftlich vertretbar) ist, wird hier ebenfalls definiert:
„Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen“.
Ein Skript, das nicht nur für öffentliche Auftraggeber und Bieter interessant ist, hat das Umwelt-Bundesamt zum Download veröffentlicht: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltfreundliche-beschaffung-schulungsskript-2-0
Dazu gibt es auch ein Tool, mit dem mittels eines anzusetzenden CO2-Preises die gesamten zu erwartenden CO2-Kosten für den gesamten Lebenszyklus ermittelt werden können: https://www.umweltbundesamt.de/system/files?file=medien/479/publikationen/uba_lcc-co2_tool_vorlage_v1.0_final.xlsx
Auch wenn der CO2-Fußabdruck (Product Carbon Footprint PCF) noch nicht für alle am Bau eingesetzten Produkte vorgeschrieben ist: Schon mittelfristig werden die Hersteller solcher Produkte aufgrund der Nachfragen von Kunden, Anwendern und Verarbeitern entsprechende Angaben bereitstellen müssen.


