Bürokratieaufbau
von Harald Friedrich
27.5.2026

Der versprochene Bürokratieabbau rückt in immer weitere Ferne. Denn die neue EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet zu noch mehr Bürokratie und Dokumentationen.
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission soll bis spätestens 2030 kein Gebäude mehr der Effizienzklasse „G“, also der schlechtesten Klassifizierung nach den neuen Energieausweisen, angehören. Bisher reicht die Skala von A+ bis H.
Bis 2030 müssen die ineffizientesten 16 % der Nichtwohngebäude und bis 2033 die ineffizientesten 26 % Nichtwohngebäude energetisch optimiert werden. Bei Wohngebäuden wird eine Absenkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % angepeilt.
Mit der Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht Ende Mai 2026 werden EU-weit einheitliche Energieausweise zur Pflicht.
Die neuen Energieausweise klassifizieren Gebäude in die Energieeffizienzklassen von A bis G. Diese Ausweise werden ab Mai 2026 zur Pflicht bei Verkauf, Vermietung, aber auch bei der Verlängerung von Mietverträgen. Die Nennung der Klassifizierung wird bei allen Vermietungs- und Verkaufsangeboten gesetzlich vorgeschrieben.
Ab 2030 dürfen außerdem nur noch Immobilien vermietet werden, die mindestens die Klassifizierung E vorweisen können.
Ausstellen dürfen die Energieausweise nur qualifizierte Fachleute wie z. B. Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Energieberater.
Neben den numerischen Angaben zum Energieverbrauch je m² Fläche müssen in den Ausweisen auch konkrete Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen enthalten sein.
Die Energieausweise behalten ihre Gültigkeit maximal zehn Jahre oder bis zur Durchführung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen.
Im einzelnen müssen die neuen Energieausweise die folgenden Angaben enthalten:
• Gesamtenergieeffizienzklasse;
• berechneter jährlicher Primärenergieverbrauch in kWh/(m²a);
• berechneter jährlicher Endenergieverbrauch in kWh/(m²a);
• Anteil von am Standort erzeugter erneuerbarer Energie am Energieverbrauch in Prozent;
• betriebsbedingte Treibhausgasemissionen in kg CO2eq/(m²a);
• Wert des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials.
Um die Bürokratieverwirrung komplett zu machen, behalten die bisherigen Energieausweise (mit den bisherigen Klassen A+ bis H) für bis zu zehn Jahre ebenfalls ihre Gültigkeit.
Neben den Energieausweisen wird ein Renovierungspass eingeführt. In Deutschland werden die schon existierenden individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFP) als Renovierungspässe anerkannt.
Energieausweise und Renovierungspässe sind entsprechend zu dokumentieren und in eine nationale Datenbank hochzuladen. Diese Datenbank wird regelmäßig an die EU gesendet und dort abgeglichen. Außerdem sollen Energieausweise und Renovierungspässe für alle Kauf- und Mietinteressenten sowie für Käufer und Mieter einsehbar sein.
Statt Bürokratieabbau werden also neue und umfangreiche Dokumentationspflichten auf Planer, Bauherren, Immobilienbesitzer und Handwerker zukommen.
Fit for 55
Die Reform der EU-Gebäuderichtlinie ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“. Mit diesem Paket sollen bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gesenkt werden. Vergleichsmaßstab sind die Emissionen von 1990.
Bereits veröffentlicht hat die EU-Kommission dieses „Fit for 55“-Paket. Es beinhaltet ein Dutzend Vorschläge zur Senkung der Treihausgasemmissionen.
Ziel (und Traum) ist, ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050 zu realisieren.
Hierzu müssen zahlreiche bestehende Gesetze verschärft und neue Gesetze beschlossen werden.

