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Politik

Dämmen ist das neue Heizen?

von Harald Friedrich

27.5.2026

Am 28. Mai 2024 ist die neue EU-Gebäuderichtline in Kraft getreten. Und die EU-Mitgliedsstaaten bekamen Hausaufgaben: Sie sind zur Umsetzung in nationales Recht bis Ende Mai 2026 verpflichtet.

Im Dezember 2015 wurden die „Pariser Klimaziele“ von der Weltklimakonferenz beschlossen: die Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 1,5oC., auf jeden Fall aber unter 2oC. im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter, dazu die Senkung der Emissionen und Anpassung an den Klimawandel sowie die Lenkung von Finanzmitteln im Einklang mit den Klimaschutzzielen.

Auch wenn die Temperaturbeschränkung praktisch schon jetzt Vergangenheit ist, beharrt zumindest die EU auf die Weltklimarettung.

Fakt ist, dass der Immobilienbestand in der gesamten EU für 40 % des Endenergieverbrauchs und ebenso für 36 % der Treibhausgasemmissionen verantwortlich ist. Fakt ist auch, dass drei von vier Gebäuden in der EU als energetisch ineffizient gelten. In Deutschland entsprechen etwa 90 % der bestehenden Gebäude nicht dem erstrebten energetischen Neubaustandard EH55.

Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) will das grundlegend ändern. Und zwar mit Tempo.

Der Energieverbrauch von Gebäuden soll schon bis 2030 um durchschnittlich 16 % abgesenkt werden. Fünf Jahre später – so die ambitionierten Brüsseler Ziele – soll die Absenkung bereits 20-22 % betragen.

Die ursprünglich vorgesehene Sanierungspflicht einzelner Gebäude ist inzwischen allerdings vom Tisch. Geplant war, bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens in die Energieeffizienzklasse „E“ aufzurüsten und bis 2033 sogar mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse „D“ zu erreichen. Das war zum Schluss sogar den EU-Kommissaren zu ambitioniert.

Dennoch wird Bauen in Zukunft ganz sicher nicht billiger werden und bezahlbarer Wohnraum rückt damit in noch weitere Ferne. Mehr als die Hälfte der geplanten Energieeinsparungen werden allein durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Wohngebäude erreicht werden müssen. 

Für Neubauten gilt bereits bei den öffentlichen Gebäuden ab 1. Januar 2028 der Nullemmissionsstandard. Für alle anderen neu zu errichtenden Gebäude ist der emissionsfreie Betrieb ab 1. Januar 2030 Pflicht. 

Das bedeutet, dass für Neubauten dann keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr zugelassen sind. Auch der Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen ist beschlossene Sache. Bereits seit 1. Januar 2025 werden keine rein fossil betriebenen Heizkessel mehr gefördert. Bis 2040 ist der vollständige Ausstieg aus fossilen Heizsystemen vorgesehen. Das bedeutet zwar kein ausdrückliches Verbot von Gas- oder Ölheizungen. Allerdings ist damit bereits mittelfristig das Ende dieser Heizungen eingeläutet. 

Parallel dazu wird Solar Pflicht. Zwischen 2026 und 2030 treten verbindliche Fristen in Kraft, bis wann Neubauten und viele Bestandsgebäude „solarbetrieben“ werden müssen. So müssen öffentliche und gewerbliche Neubauten mit einer Fläche ab 250 m2 schon ab Ende 2026 mit Solaranlagen ausgerüstet sein. Für neue Wohngebäude kommt die Solarpflicht ab 2030. Dann müssen in oder an allen neuen Wohngebäuden zwingend Solaranlagen installiert sein.

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