Das geht aber auch besser
von Harald Friedrich
8.10.2026

Tendenz leider steigend: Der Bauschadenbericht des Instituts für Bauforschung e. V. (IFB) in Zusammenarbeit mit der VHV Allgemeine Versicherung AG dokumentiert traurige Wahrheiten auf deutschen Baustellen: Von 2020 bis 2024 ist die Zahl der gemeldeten Schäden um 4,5 % gestiegen, die Schadenssummen sogar um 34 %.
Doch es gibt auch positive Perspektiven, wie das IFB betont: „So entwickle die Baubranche beim Umgang mit den regulatorischen und technischen Hürden neuer Baustoffe gerade eine enorme Innovationskraft.“
IFB-Direktorin Dipl.-Ing. Heike Böhmer betont: „Eine Schlüsselrolle spielen hierbei kreislauffähige Bauweisen wie der moderne, systemische Holzbau, effiziente Massivbauten und innovative hybride Konstruktionen, die sich – je nach Funktion und Einsatzort – mit den relevanten Anforderungen der Gebäude an Resilienz, Robustheit und Nachhaltigkeit vereinen lassen und für eine zukunftsfähige Qualität stehen.“
Das ist jedoch kein Trost angesichts der Planungs- und Ausführungsfehler, die in dem Bericht dokumentiert und analysiert werden.
Der Hochbau steht vor neuen gesellschaftlichen ökologischen und ökonomischen Herausforderungen. Dazu kommen neue Materialien und innovative Bauweisen. Dieser Quantensprung kann nicht von heute auf morgen gelingen. Doch Fehler sind dazu da, um aus ihnen zu lernen.
Zu den innovativen Bauweisen gehört auch, dass überzogene Anforderungen an Komfort und Sicherheit auf den Prüfstand müssen. Zum „einfachen Bauen“ gehört ebenso eine Entrümpelung der Bauvorschriften und Baugenehmigungsverfahren.
Für den Bauschadenbericht wurden aus 130.000 anonymisierten Datensätzen insgesamt 48.212 Datensätze als Grundlage für die Analyse herausgefiltert. Im Betrachtungszeitraum wurden 9.842 gemeldete Schadenfälle unter die Lupe genommen. Das sind 4,5 % mehr als im vorigen Untersuchungszeitraum. Im Jahr 2022 ging die Schadenzahl zwar leicht zurück. Dies ist aber auf eine verringerte Bautätigkeit aufgrund der durch den Ukrainekrieg verursachte Materialknappheit und die dadurch stark gestiegenen Baupreise zurückzuführen.
Insgesamt stieg im Untersuchungszeitraum 2020 – 2024 die Zahl der Schadenfälle von 9.482 auf 9.904 (+ 4,5 %). Betrachtet werden müssen dazu ebenfalls die Aufwendungen für die Schadenregulierung. Sie stiegen von knapp 102 Mio. € auf über 136 Mio. € - eine Steigerung um mehr als ein Drittel (34 %). Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Versicherungsverträge ergibt sich somit ein Aufwand zur Schadenregulierung von 586 Mio. €. Dies ist auch auf die Baukostensteigerungen zurückzuführen. Nach Angaben des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie haben sich die Baupreise zwischen 2021 und 2024 im Bauhauptgewerbe um 38 % erhöht.
Bei den Schadenarten dominieren die Schäden an der Baukonstruktion (37 %) sowie Wasser- und Feuchteschäden (30 %). Brandschäden (0,7 %) und Umweltschäden (0,2 %) sind dagegen glücklicherweise fast schon verschwindend gering. Dennoch sollen diese Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich z. B. die Zahl der Brandschäden im Untersuchungszeitraum fast verdoppelt (+ 96%) hat.
Der Blick ins Detail verrät mehr über die Schadenursachen. Rund ein Drittel sind auf Ausführungs-/Montagefehler zurückzuführen Dazu gehört beispielsweise die Verwendung ungeeigneter Dämmstoffe zum Erreichen der Effizienzhaus-55-Stufe.
28 % der Bauschäden werden durch Schnittstellenprobleme zwischen den einzelnen Gewerken verursacht. Zu den weiteren Schadenursachen zählen mangelhafte Schutzmaßnahmen und fehlerhafte Ausführungsplanungen mit jeweils 11 % sowie mit 6 % die unzureichende Bauüberwachung. Produktmängel sind mit einem Anteil von 0,1 % praktisch vernachlässigbar in der Statistik.
Die gemeldeten und untersuchten Schäden betreffen zu 40 % den Bereich Fassaden und Fenster, gefolgt von SHK-Arbeiten (20 %). Bei 13 % der Schäden geht es um die Bereiche Dach und Geschossdecken wie z. B. den Anschluss der Flachdachabdichtung an aufgehende Bauteile und die schalltechnische Entkopplung im Geschossdeckenaufbau. Fußbodenaufbau und Elektroarbeiten und E-Anlagen sind bei den Schadenfällen mit je 7 % vertreten.
Im größten Schadenbereich der Wasser- und Feuchtigkeitsschäden liegt die Vermutung nahe, dass eine Vielzahl dieser Schäden auch auf verschärfte Vorschriften zum Klimaschutz zurückzuführen sind (Luftdichtheit, Lüftungsanlagen etc.). Im Zuge der Verschärfung der energetischen Anforderungen der EnEV und des GEG wurde die Toleranz gegenüber Ausführungsfehlern geringer. So können beispielsweise mangelhaft geplante Bauteilanschlüsse zu Wärmebrücken und damit zu Tauwasserbildung und Feuchtigkeitsschäden führen.
Eine weitere Schadenursache wird in der schlechteren Qualifikation verschiedener Gewerke vermutet. Dies lässt sich jedoch quantitativ nicht belegen. Dennoch gehören zu den Kernforderungen für eine Verbesserung der Bauqualität die Intensivierung der Fachkräftequalifikation, ein kontinuierlicher Kompetenzerwerb sowie eine signifikante Verbesserung des Kommunikationsverhaltens.
Kleine Ursachen - große Schäden
Im Bauschadenbericht sind einige Beispiele für typische Schäden dargestellt, die von den Versicherungen reguliert wurden. Alle Beispiele zeigen, wie durch kleine und vermeidbare Ursachen große Schäden entstehen können.
Beispiel 1: PV-Anlage
Auf einer Südost-Dachfläche wurde eine 11 kW Aufdach-PV-Anlage installiert. An sonnenreichen Tagen kam es zu starken Leistungsabfällen.
Der eingeschaltete Gutachter fand mehrere Verfärbungen der Module sowie Risse im Glas und Brandflecken.
Ursache war die Verwendung von Standardkabel anstatt UV-beständiger Solarkabel gemäß DIN EN 506181. Zudem wurde die Verkabelung nicht fixiert, so dass es durch Bewegungen bei Wind zu Abscheuerungen der Kabelisolation kam. In der Folge beschädigten Lichtbögen mehrere Module. Darüber hinaus war ein Wechselrichter ohne Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung installiert. Dadurch erfolgte bei den entstehenden Überspannungen keine Sicherheitsabschaltung.
Beispiel 2: Wärmedämmung
In einem Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren wurde in einer Wohnung eine 4 cm dicke XPS-Innenwanddämmung angebracht. Die Fensterlaibungen blieben ungedämmt. Es kam zu Feuchte- und Schimmelbildung im Bereich der gedämmten Wände und an den Deckenflächen oberhalb der Fensterlaibungen.
Der beauftragte Sachverständige stellte fest, dass durch den Einbau der Innendämmung die bauphysikalischen Eigenschaften der Außenwand verändert wurden. So wurde der U-Wert der Wand durch die Innendämmung von 1,24 W/(m2K) auf 0,51 W (m2K) verbessert. Da die Fensterlaibungen nicht ertüchtigt wurden, bildete sich hier im Bereich der größten Temperaturdifferenzen Tauwasser. Zusätzlich war die Innenwanddämmung nicht vollflächig auf der Wand angebracht, so dass es hier durch eine teilweise Hinterlüftung zur Feuchtigkeitsbildung kam.
Beispiel 3: Wassereintritt
An einem neu errichteten Wohnheim wurden an den bodentiefen Fenstern nach einem Starkregenereignis Wassereintritte festgestellt.
Der Gutachter stellte fest, dass sogar mehrere Tage nach dem Schadeneintritt noch Wasserpfützen im Bereich des Spritzschutzstreifens rund um das Gebäude vorhanden waren. Hier fehlte eine Dränung nach DIN 40955 in Verbindung mit einer entsprechenden Gebäudeabdichtung. Die einlagig aufgebrachte Polymerbitumenschweißbahn auf Bitumenvoranstrich entsprach nicht einer fachgerechten Ausführung, da keine Dränung vorhanden war.
Bei den bodentiefen Fenstern wurde festgestellt, dass die Gebäudeabdichtung teilweise nicht vollflächig auf dem Untergrund haftete. Zudem standen die Nähte offen und es waren an einigen Stellen Hohllagen in den Abdichtungsbahnen erkennbar.


