Der Heizungskeller wird wieder Privatsache
von Harald Friedrich
27.5.2026

Mit Habecks „Heizungsgesetz“ sollte der Abschied von fossilen Heizungen eingeläutet werden. Doch nun plant die Bundesregierung den Abschied von diesem Abschied.
Auf den Nachrichtentickern erfuhr es Deutschland am Abend des 25. Februar 2026: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, wird Vergangenheit. Genauer gesagt geht es in erster Linie um §71ff aus dem Gebäudeenergiegesetz, die eine 65%-Regelung für den Einsatz erneuerbarer Energien vorschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz geht auf die einstige Wärmeschutzverordnung, später Energieeinsparverordnung, zurück. Nun soll es in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) umgetauft werden. Wesentlicher Eckpunkt des Gesetzesentwurfs, auf den sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben, ist die Zulässigkeit des Einbaus von Öl- und Gasheizungen beim Heizungstausch und in Neubauten auch in Zukunft.
Damit wird die Vorgabe des bisherigen „Heizungsgesetzes“ Makulatur, nach dem jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Kernsätze des neuen Regierungsentwurfs lauten: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Dazu die Zusicherung: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“
Dennoch müssen künftig neue Gas- und Ölheizungen mit einem Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie etwa Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Dieser Anteil soll 2029 mit 10 % starten und weiter ansteigen. Als Anreiz sind diese „Bio-Energieträger“ von der CO2-Besteuerung befreit, so die Pläne der Regierungskoalition.
Zusätzlich werden Lieferanten von Gas und Öl verpflichtet, ab 2028 klimafreundliche Gase und Kraftstoffe beizumischen bzw. in den Verkehr zu bringen. Hier beginnt die Quote mit 1 %.
Die kommunale Wärmeplanung soll weiter betrieben werden, um Immobilienbesitzern die Entscheidung für einen Anschluss an ein Wärmenetz zu erleichtern. Die Vorgaben für die Erhebung der Daten zur Wärmeplanung, die für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern 2028, für größere Kommunen schon 2026 abgeschlossen sein muss, werden allerdings vereinfacht. Pech für alle Kommunen, die bisher schon fleißig an sehr detaillierten Wärmeplanungen gearbeitet haben.
Wichtig für Hausbesitzer: Es gibt keine „Deadline“ für den Betrieb bestehender fossiler Heizungsanlagen. Auch Förderungen werden weiterhin möglich sein.
„Gießkannen-Prinzip“ von Sanierungs-Förderungen in der Kritik
Die staatliche Förderung bei Sanierungsmaßnahmen fördert die Falschen, behauptet eine aktuelle Studie der Denkfabrik „Dezernat Zukunft“.
Diese im Februar 2026 veröffentlichte Studie kritisiert, dass große Teile der Fördermittel in Vorhaben fließen, die sich auch ohne Förderung rechnen würden.
Solche Förderungen, wie etwa für die Heizungserneuerung oder Dämmmaßnahmen, sollten sich nach Meinung der Autoren der Studie besser an „Wirtschaftslichkeitslücken“ orientieren, um bestehende Über- oder Unterförderungen zu verhindern.
So sollten sich Förderungen an den Mehrkosten der Sanierungsmaßnahmen orientieren und den Differenzbetrag gegenüber dem Ist-Zustand ausgleichen.
Bei der Förderung sollte es eine Einkommensstaffel geben, so dass einkommensschwächere Immobilienbesitzer Förderquoten bis zu 95 % erreichen könnten, dagegen einkommensstarke Bauherren weniger gefördert würden. Somit sollen übertriebene und „Luxus-Sanierungen“ verhindert werden.
Der von den Studienautoren vorgeschlagene Sanierungskostendeckel könnte nach ihrer Meinung die Förderkosten um 40 % gegenüber der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG senken. Und sogar bei einer doppelt so hohen Sanierungsquote von 1,5 % (im Vergleich zu 0,7 % bisher) würde kein zusätzlicher Mittelbedarf erzeugt werden. Das spart Steuermittel, so das Fazit.
https://dezernatzukunft.org/wp-content/uploads/2026/02/Henze-2026 Sanierungskostendeckel.pdf
Überraschungs-Ei?
Auf die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) haben sich die Koalitionspartner geeinigt, wie aus einer Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereits am 26. Februar 2026 zu erfahren war. „Das schafft Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in Deutschland und stärkt unser Handwerk“, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in diesem Beitrag.
Die „Vertrauensfrage“ lautete nun, ob das GMG – wie versprochen – bis Ostern 2026 vorliegt. Und genau das hat nicht geklappt.

