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Verband-Info

Der Weg zum Sachverständigen

von Harald Friedrich

5.12.2025

Der Vorstand des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Dachdeckerhandwerks hat einige Veränderungen im Verfahren für Bewerber zum öffentlich bestellten und vereidigten (ö. b. u. v.) Sachverständigen beschlossen.

Gemäß der Sachverständigenordnung soll der Bewerber „erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten“ besitzen, die auch weiterhin geprüft werden.

Die Feststellung der fachlichen Eignung beginnt zukünftig mit der schriftlichen Überprüfung. Sie findet unter Aufsicht statt und hat einen zeitlichen Umfang von mindestens drei Stunden.

Der erste Teil besteht aus Fachfragen im Multiple-Choice-Verfahren. Im zweiten Teil der schriftlichen Prüfung hat der Bewerber Fragen mit unterschiedlichem fachlichen Schwierigkeitsgrad und unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten frei formuliert zu beantworten.

Neu ist, dass für diesen Teil der Feststellung das Regelwerk des ZVDH in unkommentierter Papierform verwendet werden darf.

Zur fachlichen Eignung muss der Bewerber mindestens 75% erreichen.

Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Prüfung wird die Feststellung mit dem Probegutachten fortgesetzt. Es wird vom Bewerber als Hausarbeit innerhalb einer Abgabefrist von sechs Wochen erarbeitet. Zunächst wird ein Probegutachten ohne Wertung erstellt. Nach diesem Probegutachten erhält der Bewerber ein Feedback- Gespräch.

Danach erarbeitet der Bewerber das Probegutachten, das durch zwei ehrenamtliche ö. b. u. v. Sachverständige und einen hauptamtlichen Mitarbeiter des LIV bewertet wird.

Auch in diesem Teil sind zur fachlichen Eignung mindestens 75% zu erreichen.

Ist die Eignung auch im Probegutachten festgestellt, folgt das Fachgespräch. Dieser Teil wird von einem Fachgremium, das aus mindestens drei Personen besteht (zwei ö. b. u. v. Sachverständige sowie ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Fachverbandes), mündlich geprüft.

Im ersten Teil des Fachgesprächs wird der Bewerber zu seinem Probegutachten befragt. Je nach Bedarf muss er es erläutern.

In der mündlichen Prüfung, dem zweiten Teil des Fachgesprächs, wird der Bewerber zu seinem fachlich-technischen und dem dazu gehörenden juristischen Wissen befragt.

Ziel des veränderten Verfahrens ist, die Feststellung der fachlichen Eignung zu vereinfachen. Gleichzeitig soll die Feststellung der „erheblich über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnisse und Fertigkeiten“ auch weiterhin im Mittelpunkt stehen.

 Bleibt zu hoffen, dass auf diese Weise ö. b. u. v. Sachverständige aus den Reihen der Dachdecker generiert werden können.

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Quelle: Fotolia
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