Eigene Altersvorsorge für Dachdecker ganz oben
von Harald Friedrich
4.12.2025

Für Arbeitnehmer gibt es mit der betrieblichen Altersvorsorge gute Möglichkeiten, die spätere Rente aufzustocken und damit Rentenlücken ganz oder zumindest teilweise zu schließen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – auch Betriebsrente genannt – erschließt Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern Möglichkeiten zur Senkung der Abgabenlast.
Zur Finanzierung der bAV können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts umwandeln. Diese Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mit einem Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags unterstützen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich eine staatliche Förderung durch die so erzielte Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben für die gesamte Dauer der Einzahlungsphase. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer zusätzlich bei Invalidität und ihre Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert.
Grundsätzlich kann die Anwartschaft beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
Es sollten aber auch die Nachteile bedacht werden: So muss die Betriebsrente bei Auszahlung in voller Höhe versteuert werden. Und das zusätzlich zu der ohnehin meist schon teilweisen Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich sind auch für die ausgezahlte Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Selten wird bedacht, dass sich durch die Entgeltumwandlung in der Ansparphase ein geringeres Bruttoeinkommen ergibt. Daraus resultieren auch geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und somit später eine niedrigere gesetzliche Rente.
Eine weitere Möglichkeit der Zusatzrente ist die Riester-Rente. Sie ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Angespart wird durch eigene Beiträge (mind. 4 % des Bruttoeinkommens; maximal 2.100 € pro Jahr), staatliche Zulagen (jährliche Grundzulage 175 € plus Kinderzulagen) und Steuervorteile durch die Nutzung als Sonderausgaben.
Die angesparte Summe kann als lebenslange monatliche Rente oder als Einmalzahlung (max. 30 % des Kapitals) ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung reduziert dann jedoch die weitere monatliche Rente. Die Riester-Förderung kann auch für eine Immobilenfinanzierung genutzt werden. Ziel ist es, im Alter möglichst frei von Miet- oder Kreditbelastungen im eigenen Heim wohnen zu können.
Für das „Wohn-Riester“ wird das Guthaben auf einem „Wohnförderkonto“ geführt, das allerdings nachgelagert besteuert wird.
Verschwiegen werden soll nicht, dass alle Renten- oder Einmalzahlungen der vollen Besteuerung und Abgaben von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Bei Abschluss des Riester-Vertrags kann ein nicht unerheblicher Teil der eingezahlten Beiträge für Provisionen und Abschlussgebühren aufgezehrt werden. Auch die zu erzielende Rendite ist relativ niedrig.
Doch es gibt eine besonders attraktive Form der Betriebsrente, die ausschließlich gewerbliche sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk genießen durch die SOKA-DACH – die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks. Im Jahr 2010 wurde diese individuelle betriebliche Altersversorgung (ibAV) ins Leben gerufen. Sie war die erste verpflichtende Form der Altersversorgung in Deutschland, die für alle gewerblichen Arbeitnehmer einer Branche Gültigkeit hat.
Durch die strengen risikoarmen Anlagenvorschriften wird die größtmögliche Anlagesicherheit garantiert. Im Gegensatz zu vielen anderen Formen der zusätzlichen privaten Altersvorsorge werden den eingezahlten Beiträgen keine Provisionen für Vermittler entnommen und keine Abschlusskosten berechnet.
Außerdem erfolgen keine Gewinnausschüttungen an Aktionäre, wie sie bei einigen anderen Anlageformen möglich sind. Für diese individuelle betriebliche Altersvorsorge legt die SOKA-DACH ein eigenes Rentenkonto für jeden einzelnen Arbeitnehmer an. Somit ist auch beim Wechsel zu einem anderen Dachdeckerbetrieb keine Umstellung notwendig.
Die Ansparphase erfolgt aus dem tariflichen Teil des 13. Monatseinkommens. Bei Vollanspruch entspricht dies einem Anspruch auf 38 Stundenlöhnen. Diese werden auf dem individuell für den Arbeitnehmer eingerichteten Vorsorgekonto bei der Zusatzversorgungskasse als Rentenbaustein angelegt. Das Besondere dieser SOKA-DACH Altersvorsorge: Der Arbeitnehmer wandelt kein Gehalt/Lohn um und hat daher keine Einsparung bei Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber finanziert diese Altersvorsorge komplett allein und hat daher ein Einsparpotenzial bei den Lohnnebenkosten.
Beim Erreichen des Renteneintrittsalters genügt die entsprechende Benachrichtigung der Zusatzversorgungskasse unter Vorlage des Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung. Danach erfolgt die lebenslange Auszahlung der Zusatzrente.
Auch hier gilt, dass die gewählte Form jeder zusätzlichen Absicherung mit dem Steuerberater individuell besprochen werden sollte.

