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Arbeits- und GesundheitsschutzBayernDach-Magazin 2025-2

Gefahr von oben

von Harald Friedrich

2.9.2025

Mehrere tödliche Unfälle und Unfälle mit Schwerverletzten auf Baustellen sind der Anlass für die BG BAU, nochmals eindrücklich auf das sichere Arbeiten mit dem Kran hinzuweisen.

Ursache für viele dieser Unfälle war, dass Lasten mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemittel gehoben wurden. Dabei lösten sich die Lasten über den Beschäftigten.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), warnen ausdrücklich davor, dass ein Lösen der Verbindung zwischen einem kraftschlüssigen Lastaufnahmemittel und der Last niemals ausgeschlossen werden kann.

Zu diesen kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln im Sinne der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ gehören auch außen- oder innenwirkenden Hebeklemmen.

Auf Baustellen werden regelmäßig große und schwere Bauelemente mit Hilfe eines Krans eingehoben. Es kann in der Praxis wohl niemals völlig ausgeschlossen werden, dass sich Personen unter der Last befinden. Daher dürfen in diesem Fall nur formschlüssige Lastaufnahmemittel Verwendung finden. Kommen kraftschlüssige Lastaufnahmemittel zum Einsatz, sind die Lasten zusätzlich formschlüssig zu sichern.

Formschlüssige Lastaufnahmemitteln sind Konstruktionen, die Lasten durch das geometrische Zusammenwirken passender Formen sicher halten. Dabei wird auf Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte verzichtet.

Bewährt haben sich beim sicheren Lastenheben beispielsweise aufschraubbare Anschlagplatten, durchsteckbare Stahlseilschlaufen mit Einschlagmuttern, Hebegurte mit Kippsystem oder fest eingebaute Einweghebebänder.

Die oft verwendeten kraftschlüssigen Lastaufnahmen können diese Sicherheit nicht gewährleisten.

Dazu zählen auch Systeme, bei denen bewegliche Klemmen in vorgebohrte Löcher eingesteckt und durch Anheben der Last unter Einwirkung einer Kraft in der Bohrung verspannt werden.

Selbst die Oberflächenstruktur dieser Hebeklemmen unterstützt diesen Effekt nur. Sie ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Verbindung auf das permanente Wirken einer Kraft angewiesen ist, um aufrechterhalten zu werden. Verringert sich diese Kraft, kann sich die Last lösen.

Die DGUV stuft in ihrem Sachgebiet Krane und Hebetechnik die außen- oder innenwirkenden Hebeklemmen als kraftschlüssige Lastaufnahmemittel ein, deren Verwendung im Rahmen der Betriebsanleitung und der Betriebssicherheitsverordnung nicht gänzlich verboten ist.

Werden solche Lastaufnahmemittel verwendet, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So geben die Hersteller solcher Hebemittel, die derzeit am Markt sind, in ihren Betriebsanleitungen unter anderem vor, wie die Bohrungen für die Hebeklemmen herzustellen sind.

Zahlreiche Faktoren können dabei das Tragverhalten negativ beeinflussen und so zum Versagen führen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere:

• Überschreiten der zulässigen Holzfeuchte;
• zusätzliche Feuchtigkeit von außen, z. B. durch Niederschlag;
• Abweichungen der Bohrlochtoleranzen (Gesamtdurchmesser, Rundheit, Tiefe);
• Astigkeit, Ausfalläste, Harzgehalt; 
• ungünstiger Faserverlauf;
• Risse;
• zu geringer Randabstand im Holz, evtl. Sprengung des Holzes;
• Abnutzung der Einpressrillen am Lastaufnahmemittel;
• Späne im Bohrloch.

Außerdem ist zu beachten, dass gemäß Betriebssicherheitsverordnung Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützten Beschäftigten geführt werden dürfen.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung daher prüfen, ob sich Personen in dem Bereich aufhalten könnten, über den die Last transportiert wird.

Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind zusätzlich oder stattdessen formschlüssige Lastaufnahmemittel zu verwenden.

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Kran bei Dacharbeit
Kran bei Dacharbeit