Gleiches Recht für alle?
von Mario Kunzendorf und Harald Friedrich
2.9.2025

Intensive Diskussionen (und Kopfschütteln) gab es im Rahmen der Mitgliederversammlung in Neumarkt i. d. OPf. am Sonntag, 6. Juli 2025. Auslöser waren Wettbewerbsnachteile für Dachdecker.
Grund für die „Aufreger“ waren die Beiträge zur SOKA Dach. So zahlt ein Dachdeckerbetrieb insgesamt 14 % der Bruttolohnsumme monatlich an die SOKA Dach. Hingegen zahlen offiziell nur als Spengler registrierte Betriebe an keine SOKA ein und haben damit einen Wettbewerbsvorteil.
So kam es zu dem Vorschlag, Spengler sollten regelmäßig von der SOKA Dach geprüft werden, ob sie mehr als 50 % Leistungen erbringen, die eigentlich dem Dachdecker-Handwerk zuzuordnen sind. Außerdem sollte die SOKA Dach prüfen und Spenglerbetriebe anschreiben, die sich über eigene Meister oder über die Verwandschaftserklärung von Spengler- und Dachdecker-Handwerk in die Handwerksrolle als Dachdecker eintragen ließen. Ziel sollte sein, diese Betriebe in die SOKA Dach zu holen.
Tatsache ist, dass die SOKA Dach regelmäßig auch Spenglerbetriebe wegen einer möglichen Beitragspflicht kontaktiert. Hierzu nutzt die SOKA Dach eigene Recherchen im Internet, aber auch die Listen der Handwerksrolle mit den Eintragungen. Der SOKA Dach Vorstand Christian Schneider stellte auf Anfrage die Aufstellung zur Verfügung, welche HWK eine entsprechende Liste bereitstellt (ja/nein) und ob dies regelmäßig oder erst nach nach Aufforderung geschieht. Das Ergebnis überraschte auch Landesinnungsmeister Mario Kunzendorf. Noch in der Mitgliederversammlung war er davon ausgegangen, dass die SOKA Dach automatisch alle Listen bekäme. So jedenfalls war seine Erfahrung mit der HWK Niederbayern/OPf. Und daraus schloss Kunzendorf auf eine gleiche Vorgehensweise bei allen weiteren Kammern. Eine ganz andere Auskunft hatte der Innungskollege Andreas Mertl dagegen von dem SOKA-Mitarbeiter Michael Dötz erhalten: Keine Kammer schicke automatisch Listen an die SOKA Dach.
Daher nun die Richtigstellung:
• HWK Mittelfranken: ja nach Anforderung
• HWK München/Obb.:ja ohne Anforderung
• HWK Niederbayern/OPf.: ja ohne Anforderung
• HWKOberfranken: ja ohne Anforderung
• HWK Schwaben: nein wegen Datenschutz
• HWK Unterfranken: ja nach Anforderung.
Für Unmut unter Mitgliedern sorgt auch, dass Spengler (im SHK- und Metallbauerhandwerk) die Arbeitnehmerüberlassung nutzen dürfen, was ebenfalls zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.
So wurde der Wunsch geäußert, dass auch Dachdecker die Arbeitnehmerüberlassung praktizieren dürfen. Das eröffne neue Auftragskapazitäten und zudem die Chance, dadurch auch neue Stamm-Mitarbeiter finden zu können.
Die Rücksprache mit der bayerischen Bau-Innung hat ergeben, dass der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB in Berlin mit diesem Thema seit Jahren regelmäßig bei den Bundesregierungen vorspricht. Unterstützt wird der ZdB dabei schon lange von den in den Bau-Innungen organisierten Zimmerern. Doch das zuständige Arbeits- und Sozialministerium winkt regelmäßig ab. Offenbar sind mit diesem Thema keine Wahlen zu gewinnen. Außerdem müsste dabei auch die Gewerkschaft eingebunden werden. Die wiederum haben aufgrund der tendenziell niedrigeren Löhne und der Konkurrenz von außen kein Interesse an einer Ausweitung der Arbeitnehmerüberlassung.
Dennoch wird der LIV Bayern beide Themen intensiv weiterverfolgen. Allerdings dauern Wunder bekanntlich etwas länger...