Grenzenloser Bonus
Handwerkerbonus
von Harald Friedrich
2.9.2025

Das war ungerecht für Bayerns Handwerksbetriebe in Grenznähe zu Österreich: Der Handwerker-Bonus des Nachbarlands galt nur bei Beauftragung österreichischer Betriebe.
Die Handwerkskammer für München-Oberbayern sah damit eine klare Benachteiligung der deutschen Handwerker – und legte Einspruch bei der Europäischen Kommission ein. Mit Erfolg.
Der österreichische Handwerkerbonus gilt nun auch, wenn Bauherren im Nachbarland Betriebe aus Deutschland beauftragen.
Österreich förderte das Handwerk seit 2024 mit einem Zuschuss von 20 Prozent der Arbeitskosten, wenn Bauherren österreichische Handwerksbetriebe mit Arbeiten rund um die selbstgenutzten vier Wände beauftragen. Ein Bonuspaket, das es in sich hat. Rund 300 Mio. € beinhaltet dieser Fördertopf.
Auch wenn diese Förderung im Jahr 2025 auf max. 1.500 € pro Auftrag gedeckelt wurde, gingen deutsche Handwerksbetriebe komplett leer aus.
Nun hat aufgrund der HWK-Beschwerde das österreichische Parlament reagiert und das Gesetz geändert. Der Zuschuss gilt bei Beauftragung aller Handwerksbetriebe in der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums EWR.
Gerade für die grenznahen Handwerker erschließt sich damit ein neues Auftragspotenzial im Nachbarland.
Damit wird für mehr Gerechtigkeit gesorgt. Denn in Deutschland können private Auftraggeber auch einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat hat. Abgesetzt werden können 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu maximal 6.000 € pro Jahr.