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PV-Anlagenmontage: Ein Fall für Fachbetriebe

von Harald Friedrich und Rolf Fuhrmann ZVDH

12.5.2025

Durch die Überarbeitung des Abgrenzungsleitfadens wird nun klargestellt: Die Montage von PV-Anlagen auf Dächern wird handwerksrechtlich eindeutig dem Dachdeckerhandwerk und dem Elektrotechnikerhandwerk zugeordnet.

Diese Überarbeitung durch den Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist das Ergebnis intensiver fachlicher Überzeugungsarbeit, insbesondere durch den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Im bisherigen Abgrenzungsleitfaden definierte eine unklare Regelung die „reine Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion“ als Minderhandwerk und damit nicht als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks. Dies galt insbesondere für PV-Anlagen, die ohne direkte Befestigung auf dem Dach montiert wurden – also durch Auflast aufgebrachte Systeme.

Somit konnten diese Arbeiten von jedem Gewerbebetrieb auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeführt werden. Viele „Solarteure“ meldeten ihre Gewerbe entsprechend an, um eine handwerksrechtliche Einordnung und die damit verbundenen Anforderungen an Fachqualifikationen zu umgehen.

Nach Ansicht des ZVDH war diese Einstufung sachlich falsch. Denn die Montage von PV-Anlagen greift immer in die Dachkonstruktion ein – sei es durch Veränderungen der Statik oder bauphysikalische Auswirkungen. Diese Einschätzung wurde bereits 2013 durch das Urteil vom 17.12.2013 des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt. Hier stellte das Gericht fest, dass selbst bei einer durch Auflast installierten PV-Anlage eine Veränderung der Dachstatik und damit ein Eingriff in die Dachkonstruktion stattfindet.

Dank der intensiven Aufklärungsarbeit des ZVDH – und hier besonders durch dessen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Rolf Fuhrmann in enger Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden – wurde eine Korrektur im Abgrenzungsleitfaden erreicht. Ausschlaggebend dafür waren in erster Linie:

• Umfassende technische Erläuterungen, die belegten, dass bei der PV-Montage immer Eingriffe in die Dachkonstruktion erfolgen.

• Nachweise zu schweren Bauschäden, die aufgrund von fehlerhafter Montage durch nicht qualifizierte Betriebe entstanden sind.

• Beispielhafte Schadensbilder, die deutlich machten, welche Risiken bestehen, wenn PV-Anlagen unsachgemäß installiert werden.

Als Ergebnis dieser überzeugenden Darstellung wurde der problematische Passus im neuen Abgrenzungsleitfaden gestrichen. Das ändert sich nun: Mit der überarbeiteten Fassung des Abgrenzungsleitfadens ist jetzt klar geregelt, dass:

• die Montage von PV-Anlagen auf Dächern auf der DC-Seite der Anlagen handwerksrechtlich dem Dachdeckerhandwerk, innerhalb der handwerksrechtlichen Grenzen auch dem Zimmerer- und Klempnerhandwerk sowie dem Elektrotechniker-, Metallbauer- und Glaserhandwerk zugeordnet sind und nur von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden darf;

• elektrotechnische Arbeiten auf der DC- und der AC-Seite weiterhin dem Elektrotechnikerhandwerk zu­geordnet werden;

• die bisherige Möglichkeit, PV-Montagen ohne handwerkliche Qualifikation als Minderhandwerk anzubieten, entfällt;

• die Handwerkskammern künftig Gewerbeanmeldungen entsprechend der neuen Vorgaben prüfen und nur qualifizierte Betriebe zulassen.

Davon profitieren auch die Verbraucher. Sie können sich künftig darauf verlassen, dass PV-Montagen nur von fachlich qualifizierten Dachdecker- oder Elektrobetrieben durchgeführt werden dürfen. Sicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen werden damit in Zukunft erheblich verbessert.

Zunächst führte die Streichung des problematischen Passus im Abgrenzungsleitfaden in Teilen der Elektrobranche zu Unsicherheit. Daher hat der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) eine Klarstellung veröffentlicht:

• Für das Elektrohandwerk ändert sich nichts. Elektrotechnische Arbeiten auf der DC-Seite der PV-Anlagen bleiben eine wesentliche Tätigkeit des Elektrohandwerks.

• Zudem sind Tätigkeiten zur Dachmontage von PV-Anlagen – sofern sie durch das E-Handwerk oder ein mit diesem verwandten Handwerk ausgeführt werden – mindestens durch § 5 der Handwerksordnung als sogenannte Zusammenhangstätigkeiten gedeckt. Dies gilt ebenso für die elektrotechnischen Arbeiten auf der DC­-Seite durch das Dachdeckerhandwerk.

• Die neue Regelung stellt lediglich klar, dass die mechanische Dachmontage von PV-Anlagen eine Aufgabe des Dachdeckerhandwerks, innerhalb der handwerksrechtlichen Grenzen auch des Zimmerer- und Klempnerhandwerks sowie des Elektrotechniker- und des Metallbauer- und Glaserhandwerks ist.

Die Mitgliedsbetriebe des LIV Bayern profitieren vom neuen Abgrenzungsleitfaden durch:

• mehr Rechtssicherheit: PV-Anlagenmontagen sind nun eindeutig ein Bereich des Dachdeckerhandwerks;

• bessere Wettbewerbsbedingungen: Handwerksfremde Unternehmen dürfen keine PV-Anlagen mehr ohne Qualifikation montieren;

• erhöhte Qualität und Sicherheit: Durch die verpflichtende Fachqualifikation werden Bauschäden und Sicherheitsrisiken reduziert.

Zur weiteren Information hat der ZVDH die Webseite www.pv-dachdecker.de eingerichtet. Dort finden Mitgliedsbetriebe und Verbraucher alle Informationen zu den neuen Regelungen, Qualifikationsanforderungen und Vorteilen der professionellen PV-Anlagenmontage durch Dachdecker.