Schulterschluss: Neue Berufskrankheiten
Schulterkrankheit als neue Berufskrankheit
von Harald Friedrich
12.8.2025

Schulterschluss
Drei weitere Krankheiten wurden zum 1. April 2025 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Darunter auch eine Krankheit, die besonders das Dachdeckerhandwerk betrifft.
Zum 1. April 2025 trat die „Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)“ in Kraft. Mit diesem Datum wird nun auch die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und intensive Belastung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.
Im Dachdeckerhandwerk, aber auch im Maler-, Trockenbau- und Reinigungsgewerk, gehört es oft zum Alltag, schwere Lasten zu heben, über Kopf zu arbeiten und monotone Bewegungsabläufe auszuführen. Gerade die Schultergelenke sind einer solchen Dauerbelastung oft nicht gewachsen. Die Folge ist, dass die Rotatorenmanschette der Schulter geschädigt wird.
Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen. Sie umschließen und stabilisieren das Schultergelenk. Doch dieser Beanspruchung sind Grenzen gesetzt.
„Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen“, so Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der BG BAU. „Betroffene leiden häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und können den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen.“
Bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. April 2025 konnte die Schädigung der Rotatorenmanschette als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
Eine „Wie-Berufskrankheit“ kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, selbst wenn sie noch nicht in die Berufskrankheitenverordnung BKV aufgenommen wurde. Der Leistungsumfang bei Anerkennung einer „Wie-Berufskrankheit“ entspricht dem einer Berufskrankheit.
Die BG BAU bietet daher bereits seit einiger Zeit und auch künftig ein präventives Therapieprogramm an: das Schulterkolleg. Ziel ist es, Schultererkrankungen gezielt entgegenwirken, bevor daraus eine Berufskrankheit entsteht.
Das dreiwöchige, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kostenfreie Programm, wird in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventions- zentren durchgeführt. Im Rahmen des Programms werden medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen durchgeführt. Dabei sollen die Teilnehmenden lernen, ihre Schulterbelastung zu reduzieren und ihre allgemeine körperliche Fitness spürbar zu verbessern.
Für dieses Präventionsprogramm werden alle Kosten von der BG BAU übernommen. Dazu zählen auch Fahrt- und Unterbringungskosten. Arbeitgebern wird das Arbeitsentgelt der Teilnehmenden erstattet.
Interessierte können sich per E-Mail an rrl@bgbau.de wenden oder die Servicehotline unter 0800 3799 100 kontaktieren.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.bgbau.de/schulterkolleg
Die Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten folgt den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Mit der neuen Verordnung wurden übrigens neben der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter auch die Gonarthrose bei Profi-Fußballspielerinnen und -Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.
Bereits seit März 2024 gibt es eine neue sogenannte „Wie-Berufskrankheit“: das Parkinson-Syndrom durch Pestizide.