Verschlimmbesserung beschlossen
von Harald Friedrich
6.8.2026

Das „Heizungsgesetz“ der Ampelregierung wurde von der Opposition scharf kritisiert. Doch mit der neuen Regierung (der ja ein teil der Ampel angehört) wird es wohl nicht besser – auch wenn der Nachfolger des Heizungsgesetzes nun Gebäudemodernisierungsgesetz heißt und am 10. Juli 2026 noch gerade so vor der Parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wurde.
Mit dem als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2024 die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungsanlagen eingeführt. Nun will die Nachfolgeregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) alles besser machen. Doch schon bevor das Gesetz in Kraft trat, wurde die Kritik immer lauter. Der Bundesrat nahm am 12.6.2026 zum GModG Stellung. Diese Stellungnahme klang nicht nach Begeisterung – und sorgt bei Bauherren für noch mehr Verunsicherung. Denn die „Bio-Treppe“, also die schrittweise Beimischung von klimaneutralen Brennstoffen bei Öl- und Gasheizungen, soll auch auf Heizungsanlagen erstreckt werden, die zwischen dem GEG-Inkrafttreten zum Jahresanfang 2024 und dem GModG-Inkrafttreten neu eingebaut wurden.
Witzig ist, dass der Bundesrat zwar die Bio-Treppe erweitern will, gleichzeitig aber eine Prüfung fordert, ob diese biogenen Brennstoffe überhaupt verfügbar sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie das „Bio-Gas“ in die Heizung kommt? Bestehende Gasheizungen beziehen ihr Gas aus der gleichen Leitung wie neu eingebaute Gasheizungen.
Um die Verwirrung zu komplettieren, wird per erweiterter Länderöffnungsklausel den Ländern ermöglicht, bestehende EE-Anforderungen beizubehalten, Betriebsverbote und Altersgrenzen für fossile Heizkessel passend zu länderspezifischen Klimazielen einzuführen und/oder eine Beratungspflicht vor Einbau fossiler Heizungsanlagen vorzuschreiben. Drohen jetzt 16 unterschiedliche neue „Heizungsgesetze“ in Deutschland?
Weitere Schwachstellen entdeckte der Bundesverband effizient nachhaltige Gebäude e. V. (BenG) in seinem Positionspapier. Danach führe die geplante Umstellung der energetischen Bewertung eines Gebäudes dazu, dass gesetzliche Anforderungen künftig deutlich leichter über die Anlagentechnik erfüllt werden könnten. „Durch die Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom und die neue Berechnungssystematik werde eine hochwertige Gebäudehülle rechnerisch entwertet“.
So könnten schlechter gedämmte Gebäude die neuen gesetzlichen Anforderungen künftig problemlos mit dem Einbau einer Wärmepumpe einhalten.
Das Dachdeckerhandwerk rät seit Jahren allen Bauherren, zuerst die Gebäudehülle zu dämmen und danach die dazu passende Heizung einzubauen. Die Regierung scheint jedoch genau vom Gegenteil überzeugt zu sein.
Die Bedenken des BenG gehen weiter: Auch die ab 2030 vorgesehene verpflichtende Lebenszyklusanalyse (LCA) scheint nicht zu Ende gedacht zu sein. Wenn der Strom günstiger bewertet wird und gleichzeitig die Emissionen aus der Herstellung von Baustoffen an Bedeutung gewinnen, ist der Fortschritt ein Rückschritt. Hochwertige Dämmstoffe oder Dreifachverglasungen werden dann in der Bilanz schlechter bewertet als energetisch schlechtere Lösungen. Mit anderen Worten: Höherer Energieverbrauch im Bestand ist nach dem GModG besser als Energieverbrauchssenkung durch hochwertige Gebäudehüllen.
Die Verunsicherung bei Bauherren ist groß und Investitionsstillstand droht. Davor warnt auch der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB): „Wer heute eine neue Heizung einbaut oder sein Eigenheim modernisiert, investiert für Jahrzehnte. Deshalb brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit darüber, welche Lösungen tragfähig, bezahlbar und langfristig verfügbar sind“, erklärt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.
Das Szenario der Gebäudezukunft beschreibt der BenG hart, aber treffend: Minderwertige Gebäudehüllen führen zu höheren Betriebskosten für die Beheizung der Gebäude. Der Gebäudebestand wird nicht so saniert, wie es erforderlich wäre. Denn eine Wärmepumpe mit hohem Stromverbrauch ist nach Ansicht der Regierungskoalition zukunftsorientierter als eine optimierte Gebäude- hülle, die den Energieverbrauch dauerhaft senkt. Die neue Messlatte für Energiehausstandards stellt die KfW-Fördersystematik auf den Kopf. Eine Lösung ist auch hier noch nicht definiert.
Planungs-Unsicherheit
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung sollte am 30.6.2026 planmäßig auslaufen. Doch es geht weiter – vorerst mal bis Jahresende 2026 oder vorher, solange der Fördermittel-Vorrat reicht.
Vor Antragsstellung muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen. Das Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Kaufverträge dürfen erst nach dem 16.12.2025 geschlossen worden sein.
Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden. Auch für Nichtwohngebäude kann Förderung beantragt werden.
Das macht die Finanzierungsplanung nicht leicht – und die Folge wird sein: Voller Stolz kann die Bundesregierung eine Zunahme von Baugenehmigungen wie etwa 2025 um mehr als 10 % melden. Aber die Zahl der tatsächlich auch fertig gestellten Wohnungen sank im gleichen Zeitraum um 18 % auf dem Stand von 2009.


