Weiterbildungs-Stillstand wäre Rückschritt
von Harald Friedrich
6.12.2025

Stillstand ist Rückschritt. Das gilt auch für die Weiterbildung. In wohl kaum einen anderen Gewerk ist die Weiterentwicklung und damit die Weiterbildung so wichtig wie im Dachdeckerhandwerk als echtes „Klimagewerk“.
Mitarbeitende, die sich wertgeschätzt fühlen, sind hochmotiviert und zeigen eine hohe Loyalität zum Betrieb, zum Arbeitgeber und zu Kolleginnen und Kollegen.
Betriebsinhaber, die einen Wissensvorsprung gegenüber Mitbewerbern besitzen, haben im Wettbewerb die Nase vorn.
Weiterbildung ist also ein Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Daher wird das Weiterbildungsangebot für die Mitgliedsbetriebe im Landesinnungs- verband des Dachdeckerhandwerks Bayern ständig ausgebaut.
Weiterbildung auch in der Innung zuhause
Für alle dem Landesinnungsverband Bayern angeschlossenen Dachdecker-Innungen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitglieder Vorträge, Lehrgänge oder Workshops beim Landesinnungsverband zu buchen, z. B. im Rahmen von Innungs- versammlungen oder als eigenständige Veranstaltungen. Themen, Konditionen und Terminabsprachen für diese Vorträge und Workshops auf Anfrage.
Ansprechpartner ist der LIV- und KPZ-Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Thorsten Meyerhöfer.
Alle Seminarangebote sind auch unter www.dachtechnik.bayern bzw.www.dachdecker.bayern im öffentlichen Bereich unter Die Bildung/Bildungsangebot eingestellt. Dort gibt es zusätzliche umfangreiche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen.
Es gelten die aktuellen Veranstaltungsbedingungen, die von der Homepage heruntergeladen werden können.
Eine frühzeitige Seminaranmeldung erhöht die Chance, sich einen Platz in der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme zu sichern. Der schnellste Weg zur Teilnahmebuchung ist die online-Anmeldung.
Dabei zeigt eine „Signalanlage” in der Seminardatenbank den Status und die Anzahl der noch freien Plätze.
Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt immer in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Bei zu geringen Anmeldezahlen kann es notwendig werden, eine Veranstaltung abzusagen.
Zur Vereinfachung der Anmeldung über Telefax bzw. E-Mail sind die Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Seminar-Nummer versehen.
Diese Seminar-Nummer muss bitte zusammen mit den jeweils erforderlichen Teilnehmer- und Firmendaten bei jeder Anmeldung angegeben werden.
Gut zu Wissen:
Die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen werden übrigens in der Kampagne „Meisterhaft” anerkannt. Details können in der ausführlichen Beschreibung der einzelnen Maßnahmen eingesehen werden.
Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Mit der erstmals angebotenen Weiterbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ wird gleichzeitig die Befähigung erworben, den „E-Check“ zur „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ gemäß DGUV Information 203-049 durchführen zu dürfen. Damit ist die selbstständige Überprüfung bei eigenen Betriebsmitteln möglich. Das ist als Fortbildung in dieser Art eine absolute Neuheit.
Neuer Grundkurs nach TRGS 519
Der Grundkurs nach TRGS 519 (Seminare 2026 01 und 2026 03) wurde komplett überarbeitet und beinhaltet nunmehr die Sachkunde nach Anlage 4C zur TRGS 519 (bisher nur nach Anlage 4A).
Während die Sachkunde nach Anlage 4A für Arbeiten mit Asbestzement ausreicht, ist die Sachkunde nach Anlage 4C für die „verantwortliche Personen“ im Betrieb erforderlich, wenn im Betrieb das neue BT-Verfahren 63 „Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519“ zur Arbeit an asbestbelasteten Bitumendächern angewendet werden soll.


