Wohnungen: Wegfall statt Neubau?
von Harald Friedrich
6.8.2026

400.000 neue Wohnungen pro Jahr war das hochgesteckte Ziel der Regierung. Doch genau das Gegenteil könnte passieren.
Eigentlich klang das ja erst mal ganz gut: Technologiefreiheit beim Einbau neuer Heizungsanlagen sollte den großen Unterschied zwischen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung und dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche machen.
Damit sollte die 65 %-Regelung des „Heizungsgesetzes made by Habeck“ gekippt werden, nach der beim Einbau einer neuen Heizungsanlage der Betrieb mit mindestens 65 % alternativen Energien erfolgen muss.
Nun soll stattdessen die „Bio-Treppe“ kommen, nach der alle ab dem 1. Januar 2029 neu eingebauten mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen mit einem ständig zunehmenden Anteil von CO₂-neutralen Brennstoffen versorgt werden müssen.
Doch diese Bio-Brennstoffe wie synthetisches Methan oder Wasserstoff sind rar und teuer und eigentlich zu schade, um im wahrsten Sinne des Wortes verheizt zu werden.
Außerdem sollen sich die Vermieter an den dadurch steigenden Kosten für die Brennstoffe beteiligen, um die Nebenkosten für ihre Mieter zu begrenzen.
Nach Einschätzungen von Eigentümerverbänden könnten Vermieter von bis zu drei Millionen Wohnungen die Reißleine ziehen und aus Angst vor nicht mehr überschaubaren und für sie nicht beeinflussbaren Kosten ihre Wohnungen verkaufen. Viele dieser Wohnungen sind als Altersvorsorge eingeplant.
Damit könnten bis zu drei Millionen Wohnungen vom Mietmarkt verschwinden. Die Folge ist eine weitere Verschärfung des Mietwohnungsmarktes und das Ende vom Traum der bezahlbaren Wohnungen gerade für Durchschnitts- und Geringverdiener.
Und damit ist noch nicht Schluss mit den schlechten Nachrichten für alle, die auf mehr Ökologie im Wohnungsmarkt gehofft hatten. Nach einer im Mai veröffentlichten Studie der DI Deutschland.Immobilien AG und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) planen über 59 % der Immobilienbesitzer keine energiesparenden Maßnahmen wie den Einbau neuer Heizungen oder eine Optimierung der Gebäudehülle. Noch vor einem Jahr lag diese Quote nur bei 49 %.
Der überwiegende Teil der Immobilien privater Besitzer ist aus den Baujahren zwischen 1949 und 1994. Und das sind genau die Jahrgänge vor der ersten Energieeinsparverordnung, die eine energetische Optimierung am dringendsten nötig hätten.
Gerade private Vermieter scheuen ohnehin die hohen Kosten, die sie für eine Modernisierung vorfinanzieren müssen. Und wenn die Modernisierungskosten auf die Mieter mit maximal 8 % jährlich umgelegt werden können, verteuert sich die Miete und wird für viele Mieter schlichtweg unbezahlbar. Dann droht den Vermietern ein Mieterwechsel von oft langjährigen treuen Mietern.
Das größte Handicap aber dürfte nach wie vor die Unsicherheit sein, ob und welche gesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen erfüllt werden müssen – und ob und wie lange diese Vorschriften Gültigkeit haben, bis sie wieder einmal durch neue „Ideen“ der Politik ersetzt werden.



