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Betriebsprüfung im 370-Jahre-Takt?

Kritisch sieht auch die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V. (DGAW) die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung.

von Harald Friedrich

29.4.2025

Dies beginnt bereits bei der behördlichen Überprüfungspflicht der über 3 Mio. umsatzsteuerpflichtigen Betriebe. Da pro 100.000 Einwohner nur zehn Betriebe jährlich geprüft werden sollen, entspricht dies rein mathematisch einer Überprüfung von 8.500 Betrieben pro Jahr. Allenfalls alle 370 Jahre müsste also ein Betrieb mit einer Prüfung rechnen.
Bemängelt wird von der DGAW auch die „fehlende Lebenswirklichkeit“: So hätten natürlich nicht alle Gewerbebetriebe den gleichen Gewerbeabfall. 
Außerdem würden die Gewerbebetriebe schon im Eigeninteresse einer sinnvollen Vermarktung bereits eine Abfalltrennung nach den unterschiedlichen Fraktionen vornehmen, anstatt die Abfälle ungetrennt und gegen hohe Gebühren entsorgen zu lassen.
In der Praxis gäbe es allerdings allein wegen des benötigten Platzbedarfs Grenzen für die unterschiedliche Trennung. Auch solle man doch auf die fachkundigen, regelmäßig zertifizierten Betriebe der Kreislaufwirtschaft vertrauen, die den Wert eines Abfalls erkennen und ganz sicher nicht gegen Geld an Müllverbrennungsanlagen liefern.
Durchaus provokant stellt die DGAW die Frage, was eigentlich ohne Gewerbeabfallverordnung passieren würde und beantwortet diese Frage gleich selbst: nichts. 
„Denn auch wenn es keine GewAbfV gäbe, müsste der Abfall gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und den anderen einschlägigen Vorgaben erfasst und gesammelt und möglichst hochwertig verwertet werden. Dafür bedarf es keiner zusätzlichen Verordnung.“ 

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