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Gemeinsam abgelehnt

von Mario Kunzendorf und Philip Witte (ZVDH)

3.5.2025

Die Verbände der Bau- und Abbruchwirtschaft – der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Deutsche Abbruchverband (DA) – lehnen den Referentenentwurf zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung entschieden ab. Die geplanten Änderungen sind unnötig, praxisuntauglich, hochbürokratisch und in keiner Weise geeignet, die Ziele einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu fördern. Für jeden dieser Kritikpunkte gibt es fundierte Argumente, die auf praktischen Erfahrungen beruhen.

Bereits die Evaluierung im Auftrag des UBA hat ergeben, dass die bestehende GewAbfV in wesentlichen Teilen an der Praxis vorbeigeht und im Kern nicht funktioniert. Die geplante Novellierung der GewAbfV löst die Probleme nicht, sondern schafft zusätzliche Bürokratie und verteuert das Bauen erheblich.

Bürokratischer und teurer für alle wird es unter anderem durch:

• zusätzlichen Aufwand für die Kennzeichnung, Überwachung und Kontrolle von Containern und Baustellen;

• zusätzlichen Aufwand für die Sortierung gleich geschlüsselter, nicht recycelbarer Abfallstoffe;

• zusätzlichen Aufwand für vergebliche Versuche einer Vorbehandlung nicht trennbarer und nicht recycelbarer Verbundstoffe;

• zusätzlichen Aufwand für die Abfall-Dokumentation jeder Baustelle;

• zusätzlichen Prüfaufwand für Behörden und Müllverbrennungsanlagen mit Vor-Ort-Kontrolle durch eigenes Personal oder Sachverständige;

• zusätzlichen Transport- und Logistikaufwand wegen der Beschränkung der Kaskadennutzung bei gleichzeitigem flächigen Fehlen qualifizierter Vorbehandlungsanlagen;

• zusätzlichen Risikoaufschlag wegen fehlender Kalkulierbarkeit und Planbarkeit von Bauleistungen wegen fehlender Vorerkundungspflicht der Auftraggeber und nachgelagerter Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten.

Dazu kommen praxisferne und viel zu gering bemessene Begrenzungen bei der Nutzung von Baumischcontainern. Es drohen zudem Kapazitäts- engpässe und Preissteigerungen durch die Begrenzung der Vorbehandlung auf maximal zwei Anlagen.

Zusammenfassung: Der Entwurf der Gewerbeabfallverordnung ist in der aktuellen Fassung nicht umsetzbar. Das Dachdeckerhandwerk schlägt daher vor, die Novellierung zurückzustellen sowie die bestehende, nicht funktionierende Verordnung auszusetzen und im Anschluss zu prüfen, ob überhaupt noch eine GewAbfV in der vorliegenden Form gebraucht wird. Inzwischen sind viele Entsorgungsfragen wie Umgang mit Gefahrstoffen oder Ersatzbaustoffen bereits in anderen Verordnungen geregelt und müssen in einer separaten GewAbfV nicht nochmals aufbereitet werden.
Die Abschaffung der bestehenden GewAbfV würde darüber hinaus für die Betriebe Rechtssicherheit herstellen, während die geplante Novellierung auch im Hinblick auf die unterschiedliche Interpretation und Umsetzung in 16 Bundesländern unscharf formuliert ist und Konflikte damit vorprogrammiert sind.

Die zusammengefassten Einwände von Landesinnungsmeister Mario Kunzendorf und Philip Witte (ZVDH) wurden von den anderen beteiligten Zentralverbänden übernommen sowie über Zentral- und Landesverbände bundesweit an Bundestagsfraktionen und deren Abgeordnete versandt. Gleichwohl hat die Ampelregierung noch vor ihrem Abtreten die Novellierung durch den Bundestag gebracht. Allerdings müssen auch die Bundesländer zustimmen.

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