Konkretisierung zur unterbrechungsbedingten Kündigung
Die Voraussetzungen für eine unterbrechungsbedingte Kündigung beschäftigte das OLG München (Urteil v. 22.10.2025; Az.: 27 U 4220/24 Bau). Grundlage dafür ist §6 Abs.7 VOB/B: „Dauert eine Unterbrechung länger als 3 Monate, so kann jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit den Vertrag schriftlich kündigen“.
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